Herstellergarantie ECOVACS Europe GmbH

 
  1. Allgemeines
ECOVACS Europe GmbH garantiert Endverbrauchern unter den folgenden Bedingungen für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem ersten Inverkehrbringen über Fachhändler, dass die Geräte bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in privaten Haushalten frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Zubehör ist von dieser Garantie ausgeschlossen.
Diese Garantie gilt ausschließlich für die private Nutzung unserer Roboter in der Europäischen Union und nicht für die gewerbliche Nutzung in Unternehmen.
Die Garantie für Akkus beträgt zwei (2) Jahre.
Die Garantie ist an den Erstkäufer gebunden und daher nicht übertragbar.
Diese Garantie der ECOVACS Europe GmbH beeinträchtigt nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers und ist uneingeschränkt gültig.

Für unsere GOAT-Mähroboter bieten wir eine erweiterte Garantie von drei (3) Jahren für das Gerät und zwei (2) Jahren für den Akku an, mit Ausnahme von Verschleißteilen wie den Messern.
Für den ULTRAMARINE Poolreiniger bieten wir eine erweiterte Garantie von zwei (2) Jahren für die Hardware und zwei (2) Jahren für die Batterie an.
Diese Garantie gilt nur in dem europäischen Land, in dem das Gerät gekauft wurde.

Vorausgesetzt, Ihr Land ist in der Länderliste unter https://www.ecovacs.com/de/change-location aufgeführt.
Um Ihren Garantieanspruch geltend zu machen, folgen Sie bitte den Anweisungen unter https://help.ecovacs.com/de/support/warranty.
Bitte beachten Sie, dass Verschleißteile wie Batterien, Kamerabürsten und -messer von der Garantie ausgeschlossen sind.
Darüber hinaus erlischt die Garantie, wenn das Gerät durch Hochdruckreinigung beschädigt wurde. Bitte beachten Sie, dass die Garantie nicht für Griechenland, Belarus, Liechtenstein und Russland gilt.

 
  1. Umfang der Gewährleistung
Sollte ausnahmsweise während der Gewährleistungsfrist ein Mangel auftreten, wird ECOVACS Europe GmbH, sofern der Kunde einen Gewährleistungsanspruch geltend macht, nach eigenem Ermessen:
  • das Gerät reparieren.
  • das Gerät durch ein neues Produkt oder ein Produkt ersetzen, das aus neuen oder noch brauchbaren, bereits verwendeten Teilen besteht und funktional mindestens dem Originalprodukt entspricht.
  • das Gerät durch ein neues, verbessertes Modell ersetzen, das mindestens gleichwertige oder verbesserte Funktionen im Vergleich zum Originalprodukt aufweist.
Wenn ein Gewährleistungsanspruch besteht und ECOVACS Europe GmbH Reparaturen oder Austausche durchführt, führt dies nicht zu einer Verlängerung oder einem neuen Beginn der Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist endet daher unabhängig von etwaigen Gewährleistungsfällen stets nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Datum des Erstkaufs. Alle ausgetauschten Altgeräte und Teile gehen in das Eigentum von ECOVACS Europe GmbH über. Weitergehende Ansprüche aus dem Gewährleistungsvertrag sind ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Produkthaftung sowie bei Verletzung wesentlicher Pflichten, die die Erfüllung des Garantiezwecks gefährden. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben von diesem Ausschluss unberührt.
Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, müssen Sie:
  • 1) alle auftretenden Mängel unverzüglich der ECOVACS-Service-Hotline melden und
  • 2) die Originalrechnung oder den Kassenbon des Fachhändlers vorlegen (mit Angabe des Kaufdatums, der Gerätebezeichnung und des Namens des Fachhändlers).
 
  1. Gewährleistungsausschluss
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
  • Regelmäßige Wartung, Inspektionen und Reparatur oder Austausch von Teilen aufgrund normaler Abnutzung (insbesondere Akkumulatoren).
  • Unsachgemäße, grobe oder fehlerhafte Handhabung, Verwendung oder Pflege des Geräts.
  • Indirekte Folgen von Fehlern (Nutzungsausfall, entgangener Gewinn usw.)
  • Sturzschäden aufgrund der Nichtbenutzung des Sicherheitssystems (Saugnapf und Sicherheitsseil).
  • Veränderung, Entfernung oder sonstige Unleserlichkeit der Typenbezeichnung oder Seriennummer am Gerät.
  • Schäden durch Unfälle oder äußere Einflüsse (Blitzschlag, Feuer, Wasser) oder andere Ereignisse höherer Gewalt.
  • Kurzschluss des Akkus, wenn die Versiegelung des Akkugehäuses oder die Zellen durch den Kunden beschädigt wurden.
  • Verwendung der Akkumulatoren in anderen als den dafür vorgesehenen Geräten.
  • Nichtbeachtung der Sicherheits- und/oder Produktanweisungen.
  • Vorsätzliche Beschädigung des Geräts oder des Akkus.
  • Verwendung von Ersatzteilen (einschließlich Verbrauchsmaterialien), die nicht von ECOVACS Europe GmbH angeboten oder empfohlen werden.
  • Reparaturen, Justierungen, Modifikationen oder sonstige Eingriffe am Gerät durch nicht von ECOVACS Europe GmbH autorisierte Personen.
  • Kosten für unsachgemäßen Transport (z. B. mit ungeeigneter Verpackung).
  • Nutzung des Geräts zu kommerziellen Zwecken oder im Rahmen eines Handelsgeschäfts.
Wir weisen darauf hin, dass kein Mangel im Sinne dieser Garantiebedingungen vorliegt, wenn eine Änderung oder Anpassung des Geräts erforderlich ist, um es für einen Zweck zu verwenden, für den es in seiner ursprünglichen Spezifikation nicht vorgesehen war (z. B. Anpassung an einen anderen Empfangs- oder Anschlussstandard).
Zubehör und andere Verbrauchsmaterialien wie Filter oder Bürsten sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
Bei weiteren Fragen zu unseren Produkten oder für detaillierte Garantieinformationen kontaktieren Sie bitte unsere Service-Hotline oder besuchen Sie unsere Website.
Kontakt
Support Telefonnummer: 0800 660 555 0 (kostenlos)
E-mail: service-de@ecovacs.com

 
  1. Hinweis

Bitte senden Sie defekte Geräte nicht an ECOVACS Europe GmbH. Im Falle eines Defekts wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Ecovacs-Support.

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